
Zulassungsvoraussetzungen
Anlässlich der Corona-Krise: Bei einem Vorpraktikum lässt die KatHO NRW eine Ausnahme zu: Sollten die praktischen Zulassungsvoraussetzungen aufgrund der aktuellen Pandemie nachweislich nicht bis zum Studienbeginn erfüllt werden können, wird von der Hochschule wohlwollend damit umgegangen.
zur Konfession
Die Hochschule ist in katholischer Trägerschaft und sieht sich als werteorientierten Denkort mit christlichem Profil - aber die katholische Konfession ist keine Voraussetzung für ein Studium an der KatHO NRW. Wir pflegen einen offenen Austausch mit Studierenden unterschiedlicher Glaubens- und Weltanschauungen.
Zulassungsvoraussetzungen für Bachelorstudiengänge
Voraussetzung für alle Bachelorstudiengänge ist die Hochschulzugangsberechtigung. Diese besteht in der Regel mit Ihrer Fachhochschulreife oder Ihrer Allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulreife. Sie erfüllen diese Voraussetzung aber auch mit einer Zugangsberechtigung, die von den zuständigen staatlichen Stellen als gleichwertig anerkannt wurde.
Fachbereich Sozialwesen:
Soziale Arbeit, B.A.
- Hochschulzugangsberechtigung
- Vorpraktikum (3 Monate) im Bereich sozialarbeiterischer, sozialpädagogischer oder heilpädagogischer Tätigkeiten.
Das Vorpraktikum gilt als erbracht, wenn Sie die Qualifikation für das Studium durch das Zeugnis der Fachhochschulreife einer Fachoberschule für Sozialarbeit/Sozialpädagogik erworben haben. Die Erfüllung des geforderten Vorpraktikums muss bis zum Bewerbungsschluss glaubhaft sichergestellt werden. Die eigentliche Erfüllung ist bis zum Semesterbeginn (jeweils 1. September) möglich.
Heilpädagogik, B.A.
- Hochschulzugangsberechtigung
- Vorpraktikum (mind. 3 Monate) in einem heilpädagogischen bzw. heilpädagogisch relevanten Praxisfeld
Kindheitspädagogik, B.A. (ausbildungsintegrierend, Köln)
- Hochschulzugangsberechtigung
Sie bewerben sich zunächst an einer kooperierenden Fachschule für Sozialpädagogik.
Kindheitspädagogik, B.A. (grundständig, Paderborn)
- Hochschulzugangsberechtigung
- Vorpraktikum (3 Monate) im Bereich kindheitspädagogischer Tätigkeiten
Das Vorpraktikum gilt als erbracht, wenn Sie die Qualifikation für das Studium durch das Zeugnis der Fachhochschulreife einer Fachoberschule für Gesundheit und Soziales erworben haben. Die Erfüllung des geforderten Vorpraktikums muss bis zum Bewerbungsschluss glaubhaft sichergestellt werden. Die eigentliche Erfüllung ist bis zum Semesterbeginn (jeweils 1. September) möglich.
Kindheitspädagogik, B.A. (aufbauend, Paderborn)
- Hochschulzugangsberechtigung
- abgeschlossene Ausbildung als staatl. anerkannte_r Erzieher_in und Berufserfahrung (mind. Anerkennungsjahr)
- Bestehen der Einstufungsprüfung
Fachbereich Theologie:
Angewandte Theologie, B.A.
- Hochschulzugangsberechtigung
- Die Voraussetzungen bezüglich praktischer Vorerfahrungen richten sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Bistums
Fachbereich Gesundheitswesen:
Pflegemanagement, B.Sc., Pflegepädagogik, B.Sc.
- Hochschulzugangsberechtigung
- abgeschlossene Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Altenpflege oder als Hebamme/Entbindungspfleger
- einjährige, einschlägige Berufserfahrung nach dem Pflegeexamen
Angewandte Pflegewissenschaft, B.Sc.
- Hochschulzugangsberechtigung
- abgeschlossene Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Altenpflege oder als Hebamme/Entbindungspfleger
Studierende, die ihre Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben, haben die Möglichkeit, nach dem ersten Ausbildungsjahr in den Studienprozess einzusteigen. Dieses sogenannte Kontaktstudium geschieht in Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsträger. Die Fachhochschulreife ist erforderlich.
Hebammenkunde, B.Sc.
- Hochschulzugangsberechtigung
- abgeschlossene Ausbildung als Hebamme/Entbindungspfleger
- gültige Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge bzw. im Studierendensekretariat
Zulassungsvoraussetzungen für Masterstudiengänge
Voraussetzung für alle Masterstudiengänge ist eine akademische Qualifikation, die Sie in der Regel durch einen Bachelor- oder Diplomabschluss in der entsprechenden Fachrichtung nachweisen.
Fachbereich Sozialwesen:
Soziale Arbeit, M.A., Heilpädagogik, M.A.
("konsekutive Masterstudiengänge")
- akademische Qualifikation (i.d.R. Bachelor- oder Diplomabschluss)
- Notendurchschnitt von 2,0 oder besser
- Bereitschaft zum wissenschaftlichen Arbeiten
Kooperationsmanagement, M.A., Suchthilfe/Suchttherapie, M.Sc., Sozialmanagement, M.A. ("postgraduale Studiengänge")
- akademische Qualifikation (i.d.R. Bachelor- oder Diplomabschluss)
- einschlägige Berufserfahrung (mehrere Jahre)
Fachbereich Theologie:
Theologische Bildung, M.A.
- Bachelor- oder Diplomabschluss in einem Studium mit sozialpädagogischer, religionspädagogischer oder heilpädagogischer Ausrichtung (oder vergleichbarer Studienabschluss)
- mindestens einjährige Berufserfahrung im kirchlichen Dienst in einem sozialpädagogischen, religionspädagogischen oder vergleichbaren Handlungsfeld
- aktuelles kirchliches Dienstverhältnis im entsprechenden Handlungsbereich (oder zumindest dort die Möglichkeit zur Umsetzung der studienbegleitenden beruflichen Praxisprojekte)
Fachbereich Gesundheitswesen:
Pflegemanagement, M.A., Pflegepädagogik, M.A., Schulleitungsmanagement, M.A.
- akademische Qualifikation durch ein einschlägiges Bachelor- oder Diplomstudium mit entsprechendem Schwerpunkt
- abgeschlossene Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Altenpflege oder als Hebamme/Entbindungspfleger
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge bzw. im Studierendensekretariat der Abteilung, an der Sie studieren möchten.
Studienbewerber_innen ohne Fach-/Hochschulreife
Die KatHO NRW bietet auch Bewerber_innen ohne Fach-/Hochschulreife die Möglichkeit, sich um einen Studienplatz zu bewerben, wenn sie eine bestimmte berufliche Bildung durchlaufen haben. Da nur eine geringe Anzahl von Studienplätzen für diesen Personenkreis zur Verfügung gestellt werden kann, werden die eingehenden Bewerbungen von einer Kommission einem Auswahlverfahren unterzogen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat der Abteilung, an der Sie studieren möchten.
Ausländische Bewerber_innen
Bei ausländischen Bewerber_innen prüft die Hochschule, ob die Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden kann. Ferner ist der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse durch eines der folgenden Zertifikate zu erbringen: Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF), Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-Prüfung) oder durch den Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat der Abteilung, an der Sie studieren möchten.
Gast- & Zweithörer_innen
Wenn Sie nur einzelne Lehrveranstaltungen besuchen wollen, können Sie als Gasthörer_in im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden. Ihr schriftlicher Antrag muss sich konkret auf bestimmte Lehrveranstaltungen beziehen. Der allgemeine Gasthörerbeitrag beträgt 100 Euro pro Semester.
Eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen können als Zweithörer_innen zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen zugelassen werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat der Abteilung, an der Sie studieren möchten.