Die Studiengänge
Im gemeinsamen Studiengang Sozialpädagogik/Sozialarbeit werden Fachkenntnisse und Qualifikationen für Aktivierung, Betreuung, Beratung, Bildung, Erziehung und Förderung in folgenden sozialen Feldern vermittelt: Bildungs-, Freizeit- und Kulturarbeit, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Soziale Dienste und Gesundheitsförderung und Rehabilitation. Folgende Themen sind derzeit Lehr- und Lernschwerpunkte: Altenhilfe, Behindertenhilfe, Frauenarbeit, Jugendhilfe, Kriminalprävention, Offene Jugendarbeit, Psychiatrie, Sozialpädagogik an Schulen.
Im Studiengang Heilpädagogik werden Fachkenntnisse und Qualifikationen vermittelt für die Entwicklungsförderung, die Erziehung und Bildung von Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen und Behinderungen, sowie für die Arbeit mit ihren sozialen Bezugssystemen. Praxisfelder, auf die sich die Lehre und Ausbildung im Studiengang Heilpädagogik besonders beziehen, sind z. B. Frühförderung, spezielle und integrative Vorschulerziehung, Wohn- und Arbeitsstätten für Menschen mit Behinderungen, pädiatrische sowie kinder- und jugendpsychiatrische Einrichtungen, Einrichtungen der sozial-pädagogischen Kinder- und Jugendhilfe oder der Rehabilitation.
Das Studium im Fachbereich Sozialwesen dauert in der Regel sechs Semester, einschließlich der Prüfungszeiten und schließt mit dem Bachelor (BA) ab:
Neben der Fachhochschulreife ist für die Studiengänge der Fachrichtung Sozialwesen der Nachweis eines Vorpraktikums erforderlich. Das Vorpraktikum ist stets vor Aufnahme des Studiums abzuleisten und bei der Einschreibung nachzuweisen. Der Nachweis dieser praktischen Tätigkeit gilt als erbracht, wenn die Qualifikation für das Studium durch das Zeugnis der Fachhochschulreife einer Fachoberschule für Sozialarbeit/Sozialpädagogik erworben wurde.
Für den Studiengang Soziale Arbeit ist ein 3-monatiges Vorpraktium erforderlich. Aufgrund der anhaltend hohen Bewerberzahlen sind im Studiengang Heilpädagogik Bewerbungen nur dann aussichtsreich, wenn Praxiszeiten von mindestens 12 Monaten nachgewiesen werden können.
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