Die Gesellschafter der Katholischen Hochschule NRW sind die (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn. Sie stellen die Gesellschafter der Katholischen Fachhochschule Gemeinnützige Gesellschaft mbH. Die Organe dieser Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung, der Verwaltungsrat sowie der Geschäftsführer:
Die Gesellschafterversammlung legt die Grundsätze für die Tätigkeit der Gesellschaft fest und beschließt den jährlichen Wirtschaftsplan sowie die Stellenpläne. Darüber hinaus entlastet sie den Verwaltungsrat und die Geschäftsführung und erlässt das Statut der Hochschule.
Der Verwaltungsrat stellt die Richtlinien für die Geschäftsführung der Gesellschaft auf und überwacht diese. Er beschließt über die Berufung und Anstellung der hauptamtlich Beschäftigten und. der Geschäftsführer legt ihm Rechtsgeschäfte zum Beschluss vor, die über den gewöhnlichen Rahmen des Geschäftsbetriebs hinaus gehen. Der Verwaltungsrat setzt sich aus neun Personen zusammen, die ehrenamtlich drei Jahre für die Gesellschaft tätig sind. Von jedem Gesellschafter wird ein Vertreter benannt, weitere vier Vertreter werden gewählt. Alle Mitglieder sollen besonders geeignete sachkundige Persönlichkeiten sein.
Die Geschäftsführung nimmt der Geschäftsführer und Kanzler Bernward Robrecht mit seinem Prokuristen Meinolf Sprink wahr. Diese führen die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und der Richtlinien des Verwaltungsrates.
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| Telefax: | 0221/7757-633 |
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| Telefax: | 0221-7757-633 |
Katholische Fachhochschule gGmbH
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