Prof. Dr. Diekmann, Friedrich
Kurztitel
Barrierefreiheit in der Münsteraner Gastronomie
Projekttitel
Evaluation der Barrierefreiheit der Münsteraner Gastronomiebetriebe für Menschen mit Mobilitätsbehinderungen
Hintergrund
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) im Mai 2002 und dessen Umsetzung in Verordnungen sind alle öffentlichen Gebäude, Anlagen und Wege barrierefrei zu gestalten. Im gewerblichen Bereich setzt die Gesetzgebung auf freiwillige Vereinbarungen zwischen Wirtschafts- bzw. Berufsverbänden auf der einen und Sozialverbänden auf der anderen Seite.
Als erster Verband hat der Deutsche Hotel und Gaststättenverband im Mai 2005 eine Zielvereinbarung mit einer Reihe von Sozialverbänden abgeschlossen, in der Mindeststandards für die Kategorisierung als barrierefreier Gastronomiebetrieb festgelegt sind. Die dort festgelegten Kriterien gehen über die einschlägigen DIN Normen für Barrierefreiheit hinaus.
Ziel der Studie ist es, ein repräsentatives Bild über die Zugänglichkeit Münsteraner Gastronomiebetriebe für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu erhalten. Die Studie soll sowohl den Anteil barrierefreier Lokalitäten ermitteln als auch einen differenzierten quantitativen Überblick über die Faktoren/Bedingungen geben, die Barrieren darstellen.
Methoden
Die empirische Untersuchung wurde als strukturierte Beobachtung mithilfe eines eigens entwickelten standardisierten Beobachtungsbogens im Oktober 2006 durchgeführt. Dabei wird unterschieden zwischen Gästen mit einer Gehbehinderung, die zeitweise auf einen nicht motorisierten Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sein können, und Rollstuhlnutzern, die gehunfähig und ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Gastronomiebetriebe werden in die Kategorien „Restaurant“, „Café“, „Kneipe/Bar“ unterteilt .Aus den annähernd 800 gastronomischen Betrieben in Münster wurden per Zufall drei Stichproben gezogen: 20 Restaurants, 20 Cafes und 20 Kneipen/Bars. Die Beobachtungen wurden codiert und statistisch ausgewertet.
Ergebnisse
In Münster sind 7 % der Bevölkerung amtlich als schwerbehindert mit Gehbehinderung vermerkt sind. Gerade 8 % der Restaurants, Kneipen und Cafes erwiesen sich als barrierefrei für Menschen, die sich ständig mit dem Rollstuhl fortbewegen oder die vorübergehend Gehhilfen nutzen. Von den barrierefreien Betrieben befand sich die Hälfte in öffentlichen Gebäuden (z. B. Stadtbücherei, Studentenwerk). Untersucht wurden die Erreichbarkeit mit verschiedenen Verkehrsmitteln, die Zugänglichkeit der Lokale, die Wege, Sitzgelegenheiten und Sanitäranlagen innerhalb der Betriebe. Zusätzlich zu den Kriterien der Zielvereinbarung wurde die Attraktivität des Sitzplatzangebotes bewertet. In der Hälfte der Gastronomiebetriebe wurden Menschen mit Mobilitätsbehinderungen buchstäblich auf Randplätze verwiesen, z. B. auf Plätze die keinen Blick in den Raum erlaubten oder auf „Restplätze“, die von den übrigen Tischen isoliert waren.
Die Ergebnisse sollen Eingang in die Ausschussarbeit der Stadt Münster finden. Die Behindertenbeauftragte der Stadt Münster möchte ihn nutzen, um mit der örtlichen Gastronomie Verbesserungen zu planen. Neben den repräsentativen Ergebnissen für eine mittlere deutsche Großstadt dürfte insbesondere der entwickelte Beobachtungsbogen mit seinen Kriterien für Barrierefreiheit bei Mobilitätsbehinderungen für die Fachöffentlichkeit von Interesse sein.
Projektleitung
Prof. Dr. Friedrich Dieckmann
Art des Projektes
Gefördertes Evaluationsprojekt
Finanzierung
Forschungsförderung der KatHO NRW
Laufzeit
01.07.2007 – 29.02.2008
Publikationen
Foschepoth, I., Hörnemann, K., Leguy, D., Dieckmann, F. (2008): Barrierefreiheit in der Münsteraner Gastronomie für Menschen mit Mobilitätsbehinderungen. Evaluationsbericht. Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen: Münster.