Studierendenservice im Bezirksrathaus Lindenthal

Die Stadt Köln hat in Zusammenarbeit mit dem Kölner Studentenwerk und den Kölner Hochschulen ein besonderes und neues Serviceangebot für alle Kölner Studierenden entwickelt, welches im Bezirksrathaus Lindenthal, Aachener Straße 220/Ecke Oskar-Jäger-Straße installiert wird. Im Sommersemester 2010 startet das Pilotprojekt zuerst für alle neuen Studierenden der Kölner Hochschulen. Für diesen neuen Service werden ab dem 22. Februar 2010 zwei Hotlines frei geschaltet, unter denen die Terminvergabe nur für Studierende stattfindet. Um sofort über die jeweiligen Leistungen bei der Terminvereinbarung schon zielgerichtet zu beraten und diese zu steuern, sind die Hotlines unterschieden für Studierende aus Deutschland und den EU- Staaten und für internationale Studierende und Gastwissenschaftler außerhalb der EU. Als internationaler Hochschulgast bekommen Sie bei der Hotline einen gekoppelten Termin, bei dem Sie sowohl Ihre Anmeldeangelegenheiten regeln und Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen können bzw. verlängert bekommen (mehr hierzu auf der hinterlegten PDF-Datei, wenn diese von der Stadt zur Verfügung gestellt wurde).

Aus Gründen der Zeitersparnis empfehlen wir Ihnen in jedem Fall für zukünftige Termine zur Regelung städtischer Angelegenheiten diese neuen Hotlines zu nutzen.
Bei weiteren Fragen zu diesem neuen Angebot, wenden Sie sich bitte an Ihr Akademisches Auslandsamt (International Office) oder Ihr Studierendenbüro.

Weitere Informationen zu den Leistungen der Stadt Köln und den allgemeinen Öffnungszeiten erhalten Sie unter www.stadt-koeln.de (Stichwort Bürgerservice)

Bevor die PDF-Datei hinterlegt ist:

Hotlines zur Terminvergabe im Bezirksrathaus Lindenthal für die Studienbeginner und Gastwissenschaftler der Kölner Hochschulen:                                                                               aus Deutschland und den EU-Staaten:
0221 - 221 93339

Für beispielsweise folgende Leistungen: Anmeldung des Wohnsitzes, Personalausweis/Reisepass, Lohnsteuerkarte, Führungszeugnis, Führerschein/ Internationaler Führerschein etc.

aus Staaten außerhalb der EU:
0221 – 221 93450
Für Wohnsitzanmeldung und Aufenthaltserlaubnis

Für die Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen:
•    Gültigen Nationalpass (inkl. Kopien aller bedruckten Seiten)
•    Aktuelles Passphoto (ab 2011 biometrisch)
•    Nachweise bezüglich der Sicherstellung des Lebensunterhaltes
     Hierzu kann entweder eigenes Vermögen, eine Verpflichtungserklärung
     oder aber auch ein Sperrkonto vorgewiesen werden.
     Der Nachweis der finanziellen Absicherung kann insbesondere durch Darlegung der            Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern sowie deren  
     schriftliche Erklärung, dass sie das Studium finanzieren sowie
     -  Verpflichtungserklärung von bereits in Deutschland lebenden Personen,
     - Stipendiumsbescheid,
     - Nachweis eines ausreichenden Guthabens auf einem Konto mit  entsprechendem                Sperrvermerk oder Bankbürgschaft erfolgen.
       Der Umfang einer einzuzahlenden Sicherheitsleistung oder der Bankbürgschaft ist                nach dem BAföG- Förderungshöchstsatz (derzeit 648 €), gerechnet auf ein Jahr zu                  bestimmen.
•    Nachweise über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
•    Immatrikulationsbescheinigung oder Bescheinigung bzgl. des Sprachkurses
•    Kopie des Mietvertrags

In einigen Fällen können jedoch weitere Unterlagen erforderlich sein. Dieses wird dann im Rahmen Ihres Termins persönlich mit Ihnen erörtert.

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